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Aktuelles 02.01.2023

Das neue ENplus® Handbuch

Mit 1. Jänner 2023 tritt für neue Zertifikatnehmer das neue ENplus® Handbuch in Kraft. Bestehende Zertifikatnehmer müssen die neuen Anforderungen erst ab dem 1. Januar 2024 einhalten. Ziel der Überarbeitung war es, neue Geschäftsmodelle in der Pelletbranche zu berücksichtigen. Auch wurden einige Anforderungen an Zertifikatnehmer präzisiert, um international eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen. Zudem wurden verschärfte gesetzliche Regelungen den Datenschutz betreffend umgesetzt.

Die englische Originalversion der Dokumente steht Ihnen auf der internationeln ENplus® Webseite zum Download zur Verfügung. An einer deutschen Übersetzung wird derzeit gerade gearbeitet. 

Neuer struktureller Aufbau: 

  • In den drei ENplus® Standards (Standards, ST 100x) sind Regelungen die Zertifizierung, Anforderungen an das Produkt und die Abläufe bei Inspektion enthalten. 
  • In acht Verfahrensdokumenten (Procederal Documents, PD 200x) sind die internen Prozesse für das für das jeweilige Land zuständige ENplus® Programmanagement definiert.
  • Im weiteren Schritten werden auch noch drei ENplus® Leitfäden (Guidance Documents, GD 300x) wie z. B. "Empfehlungen für die Lagerung von Holzpellets" veröffentlicht werden.

Wichtige Neuerungen der ENplus® Standards:

  • Der Geltungsbereich der ENplus®-Anforderungen konzentriert sich nur noch auf die Pelletqualität und schließt Aspekte der Rohstoffherkunft und der Treibhausgasberechnung aus.
  • Der Begriff „Verbundene Unternehmen“ wurde gestrichen. Unternehmen mit mehreren Standorten können sich nun als Multisite-Unternehmen zertifizieren lassen (Ausnahmen bei Standorten in Deutschland).
  • Zertifizierte Unternehmen müssen keine Verträge mehr mit Prüfstellen abschließen. Ein Vertrag ist nur noch mit der Zertifizierungsstelle erforderlich.
  • Eine Kopie eines ENplus® -Zertifikats ist kein ausreichender Nachweis für die Gültigkeit der ENplus® Zertifizierung. Die Gültigkeit muss regelmäßig auf der ENplus® Webseite geprüft werden.
  • Zertifizierte Unternehmen müssen ein Massenbilanzkonto für die Produktion und den Einkauf und alle Verkaufstransaktionen von Pellets einrichten und führen.
  • Eine zusätzliche unangekündigte jährliche Probenahme und Prüfung von Pellets wurde wurde für zertifizierte Erzeuger sowie für Händler und Dienstleister mit Absackanlagen eingeführt.
  • Pelletsäcke müssen auch eine Seriennummer enthalten, anhand derer das Unternehmen, das die Pellets abgefüllt hat, der Standort und das Datum der Abfüllung identifiziert werden können. Die Übergangsfrist für die Seriennummer läuft bis zum 1. Januar 2025.
  • Zertifizierte Pellets werden nun auch auf die Partikeldichte, den groben Feinanteil und den Anteil der Pellets unter 10 mm untersucht.
  • "Big Bags" gelten jetzt als "lose Pellts", unabhängig davon, ob sie versiegelt oder unverschlossen sind.
  • Bei der Lieferung von Pellets wird nun nur noch in Großlieferung > 20 t und Kleinlieferungen < 20 t unterschieden.
  • Die Überlänge, Feuchtigkeit und mechanische Festigkeit müssen während des Produktionsprozesses überwacht werden. Das Verladen/Absacken erfordert die Überwachung von Überlänge, Feinanteil und Temperatur. Zertifizierte Händler müssen Selbstkontrollen für Feinanteile (3,15 mm) und Temperatur (mindestens einmal täglich an der Verladestelle) durchführen.
  • Bei der Produktion muss mindestens eine Referenzprobe von 1,5 kg pro Produktionstag genommen werden. Bei der Verladung für Lieferungen muss eine Referenzprobe von 1,5 kg aus fallendem Material für jede Verladestelle pro Liefertag genommen werden.
  • Pellets mit einer Temperatur von über 40 ̊C dürfen nicht an Endverbraucher verkauft werden, sondern nur an andere Unternehmen, die über die erhöhte Temperatur und die damit verbundenen Risiken informiert werden.
  • Nicht-Konformitäten werde zukünftig in schwerwiegende (z.B. negative Testergebnisse, mangelhafte Selbstüberwachung) und geringfügige Abweichungen (z.B. mangelhafte Dokumentation, ungültige Sackfreigaben) und Beobachtungen (mögliche zukünftige Abweichungen) eingestuft. Eine geringfügige Abweichung wird zu einer schwerwiegenden, wenn diese nicht bis zum nächsten Audit behoben ist.
  • Lieferdokumente müssen die Handelsform (lose Pellets, Sackware, Big Bags) enthalten, sowie ggf. die Sackfreigabenummer (AT XXX:BD001) die fortlaufend vergeben wird.
  • Der Produzent/Händler, der eine Absackanlage betreibt, benötigt eine Freigabe durch das ENplus® Management oder bei fremder Sackfolie, eine schriftliche Genehmigung durch den Eigentümer der Sackfolie.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an enplus@propellets.at